Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die mit uns abgeschlossenen Montagen, Reparaturen und Liefergeschäfte gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht mit dem Kunden im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Angebote, Lieferungen und Leistungen der GJG Schranken und Tore GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Sie gelten mithin auch für alle künftigen Geschäfte, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1 – Allgemeines
Mit der widerspruchslosen Hinnahme unserer schriftlichen Auftragsbestätigung erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart an. Ein etwaiger Widerspruch hat unverzüglich zu erfolgen. Mündliche Vereinbarungen in Abweichung von dem Inhalt der Auftragsbestätigung haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann im Rahmen des Liefergeschäftes als vereinbart, wenn der Käufer eigene Einkaufsbedingungen verwendet. Dies gilt auch für den Fall, dass wir den Einkaufsbedingungen des Kunden bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich widersprechen. Insofern befreit uns der Kunde von dem Erfordernis eines Widerspruchs gegen seine Einkaufsbedingungen. Die Bezugnahme des Kunden auf die eigenen Einkaufsbedingungen gilt als nicht geschrieben. Auftragsannahme und Abschlüsse
Bei Abgabe unserer Angebote bleibt die Auftragsannahme vorbehalten. Bei Abnehmern, über deren Solvenz wir nicht genügend informiert sind bzw. noch nachträglich informiert werden, behalten wir uns vor, die Anfertigung oder den Versand bzw. die Montage erst nach vorheriger Bezahlung des noch offen stehenden Betrages vorzunehmen. Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Auftraggeber berechnen wir für Verwaltungskosten 20 % vom Auftragswert. Lieferzeit und höhere Gewalt
Eine Überschreitung der von uns angegebenen ca. Lieferzeit um höchstens einen Monat begründet noch keinen Lieferverzug. Betriebsstörungen jeder Art bei uns sowie Liefererschwernisse bei unseren Zulieferanten berechtigen uns zur angemessenen Verlängerung der vorgesehenen Lieferfrist sowie zur Ausführung von Teillieferungen. Ereignisse höherer Gewalt in unserem Betriebsablauf oder bei unseren Zulieferanten berechtigen uns, von dem noch nicht erfüllten Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass wir dadurch schadenersatzpflichtig gemacht werden können.
2 – Preise und Verpackung
Unsere Preise gelten ab Werk. Es wird der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung jeweils gültige Mehrwertsteuersatz berechnet. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Erhöhungen von Staats- und sonstigen öffentlichen Abgaben ein, die von uns bei der Preisgestaltung noch nicht berücksichtigt werden konnten, welche die Ware aber verteuern, so sind wir zur nachträglichen Preiserhöhung im Umfang der auf uns zukommenden Abgabenerhöhung berechtigt, falls durch Gesetz nichts anderes bestimmt wird. Wir sind außerdem berechtigt, angemessene Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Warenlieferung Erhöhungen bei unseren Rohstoffeinkaufspreisen, den Lohn- und Energiekosten sowie sonstigen wesentlichen Kalkulationsbestandteilen eintreten. Unsere Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nicht zurückgenommen werden.
Versand
Der Versand erfolgt mit der Übergabe des Materials an den Spediteur oder Frachtführer – spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes – auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Von uns entrichtete Frachten sind nur als eine für den Besteller vorgesehene Frachtvorlage zu betrachten. Mehrfrachten für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Bestellers, auch wenn wir im Einzelfall die Transportkosten übernommen haben. Von uns versandbereit gemeldete Ware muss sofort übernommen werden und wird als „ab Werk geliefert” berechnet. Geht die Ware in das Ausland oder unmittelbar an Dritte, so hat die Untersuchung und Abnahme in unserem Werk zu erfolgen, andernfalls gilt sie unter Ausschluss jeder Rüge als vertragsmäßig geliefert Versandweg und Beförderungsmittel sind, falls vom Kunden keine schriftlichen Frachtverfügungen gegeben werden, unserer Wahl überlassen, wobei sich unsere Haftung insbesondere für billigste Verfrachtung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Muster- und Schutzrechte
Der Besteller trägt alleine die Verantwortung und haftet dafür, dass von ihm bestellte Marken, Warenaufmachungen usw. die Rechte Dritter nicht verletzen. Von unserer Seite erfolgt insoweit keine Nachprüfung. Werden wir auf Unterlassung in Anspruch genommen, trägt der Kunde die Prozesskosten und leistet Ersatz für den entstandenen Schaden.
3 – Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Wir behalten uns vor, entsprechend dem Baufortschritt Abschlagsrechnungen der jeweils erbrachten Teilleistung zu erstellen, die in Höhe von mindestens 90 % sofort zu begleichen sind. Bei Überschreitungen des Zahlungszieles können vorbehaltlich unserer sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in Höhe der jeweils von den Banken für laufende Kredite berechneten Zinssätze mit den uns berechneten Bankspesen in Rechnung stellen. Die Zielüberschreitung hat außerdem die sofortige Fälligkeit unserer übrigen Forderungen gegen den Kunden ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel zur Folge. Wir sind ferner in einem solchen Fall berechtigt, vor weiteren Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, Vertragsrücktritt zu erklären und die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurück zu nehmen. Das gleiche gilt, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern. Die Begleichung unserer Rechnungen durch Wechsel oder Finanzierungswechsel bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Wechsel mit Laufzeiten über drei Monaten werden von uns nicht hereingenommen. Den Diskont und die anfallenden Spesen trägt in jedem Fall der Käufer. Die Wechsel müssen vom Käufer den gesetzlichen Vorschriften entsprechend mit Wechselsteuer versehen sein; sie müssen ferner dem deutschen Wechselrecht entsprechen. Zahlt der Käufer mit Finanzierungswechsel, bleibt unser Eigentumsanspruch an der gelieferten Ware bis zur endgültigen Einlösung des Wechsels bestehen. Gutschriften über hereingenommene Wechsel oder Schecks gelten vorbehaltlich der Einlösung der Papiere und unbeschadet früherer Fälligkeiten des Kaufpreises bei Zahlungsverzug des Kunden. Gutschriften erfolgen mit Wertstellung zu dem Tage, an dem wir über den Gegenwert verfügen. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückhaltung von fälligen Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Kunden ist ausgeschlossen, wenn nicht die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von uns nicht bestritten werden. Die lnkassospesen bringen wir in Anrechnung.
4 – Gewährleistung
Für die einwandfreie Funktion unserer Anlagen übernehmen wir die Gewähr für 2 Jahre gemäß VOB oder im Einzelfall verhandelbar. Wir lehnen jede Haftung ab, sofern ohne unsere Zustimmung maßgebliche bauliche Veränderungen, die vor allen Dingen die statischen Werte beeinflussen, Veränderungen der Grundschaltung oder Einbau von zusätzlichen Geräten vorgenommen werden. Ebenso bei vorherriger Reparatur durch einen anderen Fachbetrieb sowie nicht einhalten der Wartung nach 12 Monaten nach Montage.
5 -Beanstandungen
Mängelrügen sind innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware und vor ihrer Verarbeitung oder Benutzung, soweit diese über die Untersuchung und Erprobung hinausgehen, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht festzustellen sind, müssen unverzüglich innerhalb einer Woche seit ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Mit jeder Mängelrüge ist die Weiterverarbeitung oder Weiterbenutzung der Ware sofort einzustellen. Gleiches gilt für den Zeitpunkt der Kenntnisnahme von einem Mangel, wenn erst später eine Mängelrüge erfolgten sollte. Ist eine Mängelrüge rechtzeitig erfolgt und sachlich berechtigt, so sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware zurück zu nehmen und kostenfreie Ersatz dafür zu leisten oder den Minderwert zu vergüten. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare und Folgeschäden über den Schaden an der gelieferten Ware selbst hinaus. Die Rücksendung beanstandeter Ware darf nicht erfolgen, bevor wir nicht ausdrücklich erklärt haben, ob wir diese zurücknehmen oder den Minderwert vergüten. Bereits ganz oder teilweise nach erfolgter Mängelrüge vom Kunden verarbeitete Ware wird auf keinen Fall von uns zurückgenommen. Regressansprüche aus Folgeschäden bei Softwarefehlern sind grundsätzlich ausgeschlossen
6 – Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die uns und den Kunden betreffen ist Gevelsberg.
7 – Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Liefervertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel und Scheckklagen, sowie für Klagen aus unserem Eigentum ist nach unserer Wahl ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Hagen oder das Landgericht Hagen. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für das gerichtliche Mahnverfahren. Rechtsanwendungen
Auf die beiderseitigen Vertragsbeziehungen gilt unter Ausschluss jeden anderen Rechts nur Deutsches Recht.
8 – Gültigkeit der Bedingungen
Sollte die eine oder andere Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Vertragsbestimmung zu ersetzen, die dem beiderseitigen Vertrag wieder entspricht. Vereinbarungen, die von vorstehenden Bedingungen abweichen, sowie alle durch unsere Reisenden und Vertreter abgeschlossenen Verträge bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
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